In den meisten Fällen nicht. Solange Privatpersonen weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr durchführen, keine Ausfuhrgenehmigungen benötigen (z. B. durch das BAFA) und keine zollrechtlichen Bewilligungen über das IT-System ATLAS beantragen, ist eine EORI-Nummer in der Regel nicht notwendig.
Allerdings wird eine EORI-Nummer erforderlich, wenn regelmäßig Zollanmeldungen erfolgen, Genehmigungspflichten bestehen (z. B. bei sensiblen Exportgütern), oder zollrechtliche Verfahren genutzt werden sollen.
Hinweis: Auch wenn sie nicht zwingend nötig ist, kann eine EORI-Nummer spätere Abwicklungen deutlich vereinfachen – vor allem bei häufigem oder geplantem internationalen Handel.